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VG Glonn News: Wasserversorgung: Antrag auf Umsatzsteuer-Rückerstattung

Online Branchenbuch VG Glonn

Wasserversorgung: Antrag auf Umsatzsteuer-Rückerstattung

Für die Herstellungsbeiträge/ Verbesserungsbeiträge zur Wasserversorgung können Anträge auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer gestellt werden. Anbei die Erläuterung und das Antragsformular zum Download.

Wasserversorgung der Gemeinden Baiern, Bruck, Egmating,

Glonn, Moosach und Oberpframmern

Herstellungsbeiträge/Verbesserungsbeiträge - Rückerstattung der Mehrwertsteuer

Auf Grund einer Verfügung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 12.08.2000 musste die Verwaltungsgemeinschaft Glonn seit diesem Zeitpunkt bei der Erhebung von Herstellungsbeiträgen/Verbesserungsbeiträgen für ihre Mitgliedsgemeinden den vollen Mehrwertsteuersatz (16 % bzw. seit 01.01.2007 19 %) ansetzen.

Diese Regelung wurde umgehend beklagt und letztendlich in kürzlich ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes für unzulässig erklärt. Daher ist künftig für o.g. Leistungen wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (7%) anzusetzen.

Alle Mitgliedsgemeinden der VG Glonn haben sich als freiwillige Entlastungsmaßnahme für die Zahlungspflichtigen entschieden, die zuviel erhobene Umsatzsteuer nach Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Antrages (nebenstehendes Antragsformular) zu erstatten.

Das Antragsformular für die Rückerstattung der Umsatzsteuer steht zum Download auf dieser Homepage (unten) bereit und es liegt in allen Rathäusern der Mitgliedsgemeinden auf. Die Umsatzsteuererstattung kann nur erfolgen, wenn das Antragsformular vollständig ausgefüllt bei der VG Glonn, Marktplatz 1, 85560 Glonn, eingereicht wird.

Die Möglichkeit einer Mehrwertsteuererstattung besteht nur für Herstellungsbeiträge/Ver-besserungsbeiträge zur Wasserversorgung, für die eine Umsatzsteuersatz von 16 bzw. 19 % angesetzt worden sind. Die jährlich zu entrichtende Gebühr wird seit jeher nur mit 7 % belegt und ist nicht von einer Erstattung betroffen. Der Bereich der Abwasserentsorgung (Kanalherstellungsbeiträge bzw. Gebühren) ist von der Umsatzsteuer befreit und fällt ebenfalls nicht unter den Erstattungstatbestand. Die Mehrwertsteuererstattung erfolgt kostenfrei.

Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Anträge im gesamten VG-Gebiet kann sich die Steuererstattung über das ganze Jahr 2010 hinziehen. Wir bitten deshalb ausdrücklich darum, von Rückfragen zum Erstattungstermin abzusehen.

Das Antragsformular zum Download im PDF-Format.

Glonn, im September 2009

J. Zistl

VG-Vorsitzender

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